AGB
Mietobjekt
Plünggas Chalets
Plünggasweg 95b
6793 Gaschurn
§1. Abschluss des Mietvertrages
Stand 011/2019
Plünggasweg 95b 6793 Gaschurn
Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt, wenn die AGB's bestätigt wurden.
§2. Zahlungsbedingungen
1. Der Gesamtpreis für die Mietdauer des Mietobjekts zahlt der Mieter bis spätestens 4 Wochen vor der Anreise, abzüglich der vereinbarten Anzahlung. Diese beträgt 30 % des Mietpreises und ist fällig 5 Tage nach Vertragsabschluss. Bei Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Anreise ist der Gesamtpreis bis spätestens 5 Tage nach Vertragsdatum fällig.
2. Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage, bei Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Anreise 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
3. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
§3. Bezug des Mietobjekts
1. Die Ankunft am Anreisetag ist ab 15 Uhr möglich
2. Am Abreisetag muss die Wohnung in einem ordentlichem Zustand bis spätestens 10:00 Uhr übergeben werden.
§4. Personenzahl
1. Die vertraglich vereinbarte Zahl der Personen darf ohne ausdrückliche neue vertragliche Vereinbarung nicht überschritten werden.
2. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen Gründen kann der Vermieter den Mietvertrag nach erfolgter Mahnung fristlos ohne Mietrückzahlung kündigen.
§5. Haftung und Pflichten des Mieters
1. Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das enthaltene Inventar und für von Ihm oder seinen begleitenden Personen verursachte Schäden.
2. Der Mieter zeigt unverzüglich während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände an. Die Ersatzpflicht gilt nicht, wenn der Mieter oder seine begleitenden Personen nachweisen, dass Sie an der Entstehung des Schaden oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
3. Eine zeitweise Nichtvermietbarkeit / Nutzungsausfall und die zusätzlich anfallenden Reinigungskosten auf Grund der Missachtung des Rauchverbots geht zu Lasten des Mieters.
§6. Haftung des Vermieters
Dieses Haus befindet sich in Privatbesitz. Die Besitzer haften nicht für Unfälle, Verletzungen, oder Beschädigungen, während der Vermietungsdauer des Mietobjektes, insbesondere bei Fehlbedienung von technischen Geräten. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen oder Wertsachen des Mieters.
§7. Rücktritt des Mieters
Rücktritte bedürfen der schriftlichen Form. Die Stornierungskosten betragen bei Kündigungen 50-30 Tage vor Mietbeginn 50% vom Mietpreis. Bei Kündigung unter 30 Tagen vor Mietbeginn sind 80% des Mietpreises fällig, bei Nichtanreise ist der gesamte Preis zu zahlen. Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§9. Schriftform, Salvatorische Klausel
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anlage zum Mietvertrag: Diese Anlage ist Bestandteil des Mietvertrages